Zweckentfremdung von Wohnraum

5.2.2025

In Köln, wie in vielen anderen Städten, gibt es Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Zweckentfremdung bezieht sich auf die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das Wohnen, beispielsweise für touristische Vermietungen über Kurzzeitvermietungs-Plattformen.

Die Stadt Köln hat Maßnahmen ergriffen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu regulieren und zu verhindern, dass Wohnraum verloren geht, insbesondere in einem angespannten Wohnungsmarkt. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Genehmigungspflicht: In vielen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, um Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die kurzfristige Vermietung an Touristen.

  2. Meldung bei der Stadt: Vermieter müssen sich bei der Stadt melden, wenn sie Wohnraum zweckentfremden möchten. Dies hilft der Stadt, einen Überblick über die Nutzung von Wohnraum zu behalten.

  3. Bußgelder: Wer gegen die Regelungen zur Zweckentfremdung verstößt, kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit auch Maßnahmen ergriffen, um gegen illegale Zweckentfremdungen vorzugehen.

  4. Schutz des Wohnraums: Die Regelungen zielen darauf ab, den Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass genügend Wohnraum zur Verfügung steht.

Wenn du in Köln wohnst oder planst, Wohnraum zu vermieten, ist es wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zur Zweckentfremdung zu informieren und sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Genehmigungen einholst.

Hinweis: Bei HC24 werden in den betroffenen Städten keine Vermietungen aus touristischen Gründen getätigt und es erfolgen auch keine Kurzzeitvermietungen.