Renovierung und Sanierung – wir geben Ihnen Tipps um Fehler zu vermeiden!
07.05.2026

Viele Probleme bei Renovierungen entstehen durch schlechte Planung, falsche Materialien oder fehlende Absprachen der Handwerksbetriebe. Diese Fehler sollten Sie vermeiden.

1. Ohne Plan starten

Häufige Probleme:

  • Material fehlt
  • doppelte Kosten
  • falsche Reihenfolge
  • Zeitdruck

Lösung:

  • Budget festlegen
  • Materialliste erstellen
  • Raum für Raum planen
  • Zeitpuffer einbauen

2. Billiges Material kaufen

Sehr günstige Produkte verursachen oft:

  • schlechte Deckkraft
  • schnelle Abnutzung
  • unsauberes Ergebnis

Besonders wichtig:

  • hochwertige Wandfarbe
  • gutes Malerband
  • stabile Werkzeuge

3. Untergrund nicht vorbereiten

Vor dem Streichen oder Tapezieren:

  • Löcher schließen
  • Staub entfernen
  • Fettflecken reinigen
  • alte Farbe prüfen
  • ggf. grundieren

Sonst hält die neue Farbe schlecht.

4. Schimmel überstreichen

Das verdeckt nur das Problem.

Ursachen prüfen:

  • Feuchtigkeit
  • falsches Lüften
  • Wasserschaden
  • schlechte Dämmung

Wichtig: Bei größerem Befall immer erst die Ursache feststellen.

5. Falsche Reihenfolge bei der Renovierung

Empfohlene Reihenfolge:

  1. Möbel entfernen & schützen
  2. Abriss- und Bohrarbeiten
  3. Elektrik & Reparaturen
  4. Decke streichen
  5. Wände bearbeiten
  6. Boden verlegen
  7. Leisten & Steckdosen
  8. Möbel aufbauen
  9. Endreinigung

6. Keine Schutzmaßnahmen verwenden

Ohne Schutz entstehen schnell Schäden:

  • Farbspritzer
  • Kratzer
  • beschädigte Böden

Verwenden:

  • Malervlies
  • Schutzfolie
  • Kreppband

7. Elektrik selbst machen

Gefährlich und oft nicht erlaubt.

Nicht selbst durchführen:

  • Herdanschluss
  • Leitungen ändern
  • Sicherungskasten öffnen

Lösung: Beauftragen Sie für Elektroarbeiten einen Elektrofachbetrieb. Arbeiten selbst durchzuführen ist gefährlich und zudem haftet der Elektrofachbetrieb.

8. Zeitaufwand unterschätzen

Renovierungen dauern oft länger als geplant.

Häufig unterschätzt:

  • Trocknungszeiten
  • Nacharbeiten
  • Reinigung
  • Möbelabbau

9. Keine Dokumentation machen

Wichtig:

  • Vorher-/Nachher-Fotos
  • Rechnungen aufheben

Hilft bei:

  • Kautionsabwicklung bei späterer Vermietung
  • Streitfällen
  • Schäden

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Kann ich die Einrichtung einer möblierten Wohnung von der Steuer absetzen?

Ja, in Deutschland kannst du die Kosten für die Einrichtung einer möblierten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung vermietet wird. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest: Betriebsausgaben: Wenn du die möblierte Wohnung vermietest, gelten die Kosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände als Betriebsausgaben. Diese kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Abschreibung: Die Anschaffungskosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände können in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel 7 Jahre für bewegliche Wirtschaftsgüter. Rechnungen aufbewahren: Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege für die Anschaffung der Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzubewahren, da du diese als Nachweis für das Finanzamt benötigst. Nutzung der Wohnung: Die steuerlichen Absetzmöglichkeiten gelten nur, wenn die Wohnung tatsächlich vermietet wird. Wenn du die Wohnung selbst nutzt, sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar. 5.Beratung durch einen Steuerberater: Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Abzüge korrekt geltend machst und die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einhältst. Indem du diese Punkte berücksichtigst, kannst du möglicherweise von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn du eine möblierte Wohnung vermietest.

17.03.2025

Neue Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026

Die Bundesregierung hat 2026 ein umfangreiches Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gestartet. Ziel ist es, die Elektromobilität auch für Mieter und Eigentümer ohne eigenes Haus deutlich attraktiver zu machen. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördermittel bereit. Was wird gefördert? Gefördert wird der Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, darunter: Installation von Wallboxen (11–22 kW) Vorverkabelung** von Stellplätzen Netzanschlüsse & Elektroarbeiten Bauliche Maßnahmen (z. B. Tiefgarage, Stellplätze) Förderhöhe pro Stellplatz: bis 1.300 € (nur Vorbereitung/Verkabelung) bis 1.500 € (mit Wallbox) bis 2.000 € (bei bidirektionalem Laden) Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind u. a.: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Private Vermieter Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Wohnungsbaugesellschaften Wichtige Voraussetzungen Um die Förderung zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabeln** Mindestens 6 Stellplätze elektrifizieren** Ladeleistung der Wallbox: max. 22 kW Nutzung von erneuerbarem Strom (z. B. Ökostrom oder PV-Anlage) Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein Fristen & Ablauf Start der Antragstellung: 15. April 2026 Frist: bis 10. November 2026 Wichtig: Erst Antrag stellen, dann bauen! (keine Auftragsvergabe vorher) Warum die Förderung wichtig ist In Deutschland gibt es Millionen Stellplätze in Mehrfamilienhäusern ohne Ladeinfrastruktur Bisher profitieren vor allem Hausbesitzer von E-Mobilität Das Programm soll diese Lücke schließen und den Ausbau beschleunigen Zusammenfassung Die neue Wallbox-Förderung 2026 bietet also eine große Chance für Eigentümer und Vermieter, Ladeinfrastruktur kostengünstig aufzubauen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und frühzeitig beantragt, kann bis zu 2.000 € pro Stellplatz sichern – ein wichtiger Schritt Richtung Zukunft der Elektromobilität.

23.04.2026

Die Bereitstellung von Internet erhöht die Attraktivität einer möblierten Wohnung

Vermieter sollten in einer möblierten Wohnung Internet bereitstellen, da dies heutzutage zu den grundlegenden Annehmlichkeiten gehört, die Mieter erwarten. Hier sind einige Gründe, warum Vermieter Internet in ihren möblierten Wohnungen bereitstellen sollten: Attraktivität für potenzielle Mieter:** In einer zunehmend digitalisierten Welt ist ein schneller und zuverlässiger Internetzugang für viele Mieter ein Muss. Dadurch dass Vermieter Internet bereitstellen, erhöhen sie die Attraktivität ihrer Wohnung und ziehen potenzielle Mieter an. Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt**: In Gegenden, in denen mehrere Wohnungen um Mieter konkurrieren, kann das Angebot von Internet den Unterschied ausmachen. Vermieter, die Internet bereitstellen, haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber solchen, die dies nicht tun. Erhöhte Mietpreise:** Vermieter könnten die Miete leicht erhöhen, um die Kosten für das Internet zu decken. Viele Mieter wären bereit, etwas mehr zu zahlen, um ein möbliertes Zuhause mit Internetzugang zu haben. Vereinfachung des Vermietungsprozesses:** Wenn Vermieter Internet in den Wohnungen bereitstellt, entfällt für die Mieter der zusätzliche Aufwand, einen separaten Internetanbieter zu finden, einen Vertrag abzuschließen und die Installation zu organisieren. Dies kann den Vermietungsprozess für beide Seiten vereinfachen. Langfristige Mieterbindung:** Indem Vermieter Internet als Teil des Mietpakets anbieten, können sie langfristige Mieterbindung fördern. Mieter, die mit dem Service zufrieden sind, sind eher geneigt, länger zu bleiben und die Wohnung nicht so schnell zu wechseln. Bessere Kontrolle über die Internetnutzung:** Durch die Bereitstellung von Internet können Vermieter die Qualität und Sicherheit des Internetzugangs in ihrer Wohnung besser kontrollieren. Sie können beispielsweise bestimmte Websites blockieren, um die Sicherheit ihrer Mieter zu gewährleisten. Insgesamt ist die Bereitstellung von Internetzugang in möblierten Wohnungen ein win-win-Szenario für Vermieter und Mieter. Es erhöht die Attraktivität der Wohnung, erleichtert den Vermietungsprozess und fördert langfristige Mieterbindung. Sie sind Vermieter von HC24 und möchten Internet mitanbieten? Gerne stellen wir Ihnen eine Internetnutzungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zur Verfügung.

02.04.2024

Die neue Grundsteuerberechnung

Wie wird die Grundsteuer berechnet? Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Basis eines dreistufigen Verfahrens berechnet: Ermittlung des Grundsteuerwerts: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, der auf dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude basiert. Dieser Wert wird durch die Anwendung von Bewertungsverfahren, die in den jeweiligen Bundesländern festgelegt sind, bestimmt. Dabei spielen Faktoren wie die Lage, die Größe und die Art der Nutzung des Grundstücks eine Rolle. Festsetzung des Steuermessbetrags: Der Grundsteuerwert wird dann mit einem Steuermesssatz multipliziert, der in der Regel bei 0,35 % liegt. Dieser Steuermessbetrag ist ein wichtiger Bestandteil der Berechnung. Berechnung der Grundsteuer: Schließlich wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und kann erheblich unterschiedlich sein. Diese Schritte führen zur endgültigen Höhe der Grundsteuer, die ein Eigentümer zahlen muss. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Berechnungsmethoden und -werte je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Warum gibt es soviele Probleme mit der neuen Grundsteuerberechnung? Die Probleme mit der neuen Grundsteuerberechnung ergeben sich aus mehreren Faktoren. Erstens gab es viele Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben, die eine Anpassung der Berechnungsmethoden erforderlich machten. Zweitens sind die neuen Bewertungsverfahren oft komplex und für viele Eigentümer schwer verständlich. Zudem haben viele Kommunen Schwierigkeiten, die neuen Daten rechtzeitig zu erfassen und umzusetzen. Auch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern tragen zur Verwirrung bei. All diese Aspekte führen dazu, dass viele Menschen unsicher sind und Fragen zur neuen Grundsteuerberechnung haben. Wird die Grundsteuer auch bei einer möblierten Wohnung berechnet? Ja, die Grundsteuer wird auch für möblierte Wohnungen berechnet. Die Grundsteuer bezieht sich auf das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude, unabhängig davon, ob diese möbliert sind oder nicht. Die Möbel und Einrichtungsgegenstände selbst haben keinen Einfluss auf die Grundsteuerberechnung, da die Steuer auf den Wert des Grundstücks und der Immobilie basiert.

21.02.2025

Die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch als Vermieterbescheinigung bekannt, ist ein Dokument, das in einigen Ländern (wie Deutschland) von Vermietern ausgestellt werden muss, wenn ein Mieter in eine neue Wohnung zieht. Diese Bestätigung dient dazu, den Einwohnermeldebehörden Informationen über den Wohnungswechsel zur Verfügung zu stellen. Hier sind die grundlegenden Informationen, die in einer Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein sollten: Vermieterinformationen: Name, Adresse und Kontaktdaten des Vermieters (Wohnungsgebers) Mieterinformationen: Name, ggf. Geburtsdatum und Anschrift des Mieters Wohnungsdaten: Adresse der vermieteten Wohnung, Wohnungsnummer (falls vorhanden), Mietbeginn Unterschrift des Vermieters: Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter unterzeichnet sein, um ihre Gültigkeit zu haben. Die Wohnungsgeberbestätigung dient dazu, den Wohnortwechsel eines Mieters bei den zuständigen Behörden anzumelden. In einigen Ländern, wie Deutschland, ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer bestimmten Frist (normalerweise innerhalb von 14 Tagen) nach Einzug in die neue Wohnung bei den örtlichen Einwohnermeldebehörden anzumelden. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist oft Teil dieses Anmeldeprozesses. Die genauen Anforderungen für die Wohnungsgeberbestätigung können je nach Land und Gesetzgebung variieren. Es ist wichtig, sich über die lokalen Vorschriften und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Wohnungsgeberbestätigung korrekt ausgestellt und eingereicht wird. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, Kopien der Wohnungsgeberbestätigung für andere Zwecke, wie zum Beispiel die Anmeldung von Strom- oder Gasverträgen, vorzulegen.

25.08.2023

Versicherungen für HC24 Vemieter

Seit 01.01.2021 bietet HC24 in Zusammenarbeit mit der ERGO ein besonderes, speziell für HC24-Wohnungen entworfenes Absicherungskonzept an. Darüberhinaus bietet die ERGO unseren Kunden, Vermieter und Mieter, vielfältige Versicherungsleistungen mit Sonderkonditionen! Alle HC24- Vorteile auf einen Blick: Fester Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen Kurze Wege zur Agentur (Telefon, Email, WhatsApp, Facebook, Instagram...) bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Vermieter wie auch Mieter reibungslose und schnelle Schadenregulierung Warum benötigen HC24-Vermieter die abgestimmten ERGO-Versicherungslösungen? Vermietung und Komplettmöblierung der Wohnungseinrichtungen müssen berücksichtigt werden! In einer vermieteten und möblierten Wohnung können diverse Schadensfälle entstehen, welche durch Vermieter, wie auch Mieter abgesichert sein sollten um finanzielle Belastungen und existenzielle Bedrohungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Welche Vorteile haben die HC24-Vermieter durch die ERGO-Versicherungslösungen? Sonderkonditionen für HC24 Vermieter Experteneinschätzung für alle Versicherungsbelange Ihrer Wohneinheit Schadenservice und Vertragsbearbeitung durch einen zentralen Ansprechpartner Welche Schadensfälle können denn überhaupt eintreten? Haftpflichtschäden Feuer- und Brandschäden Leitungswasserschäden Einbruch-Diebstahl und Vandalismusschäden Sturmschäden Glasschäden Das Team der Ergo Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren die ERGO direkt. Erreichen können Sie unseren Kooperationspartner am schnellsten und einfachsten über das Kontaktformular.

31.08.2023

Wann gilt eine Vermietung als gewerblich?

Die genaue Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung ist in der Praxis nicht immer ganz einfach, da es hier keine gesetzlichen eindeutigen Vorgaben gibt. Eine möblierte Wohnung wird in der Regel dann als gewerbliche Vermietung betrachtet, wenn sie nicht zu Wohnzwecken, sondern für eine Art von kurzfristiger Nutzung, beispielsweise für Ferienwohnungen vermietet wird. Folgende Kriterien sprechen für eine gewerbliche Vermietung: Kurzfristige Vermietung Wenn die Wohnung für eine kurze Dauer (häufig weniger als 6 Monate) vermietet wird, vor allem an wechselnde Mieter, kann dies als gewerbliche Vermietung gelten. Dies ist beispielsweise der Fall bei Ferienwohnungen oder Airbnb-Vermietungen. Wiederholte Vermietungen Wenn eine Wohnung regelmäßig und dauerhaft an wechselnde Mieter tage oder wochenweise vermietet wird, spricht man von einer gewerblichen Vermietung, unabhängig davon, ob sie möbliert oder unmöbliert ist. Hotelähnliche Zusatzleistungen Auch wenn zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäschewechsel angeboten werden, kann dies die gewerbliche Natur der Vermietung unterstützen. Längerfristige Nutzung für Geschäftsreisende oder Touristen Wenn die möblierte Wohnung vor allem für Geschäftsreisende oder Touristen gedacht ist, gilt dies ebenfalls als gewerbliche Vermietung, auch wenn die Mietdauer länger als bei einer klassischen Ferienwohnung (wochenweise) ist. Personal für die Vermietung Sollte für die Vermietung Personal angestellt sein (z. B. Rezeption im Gebäude), dann ist dies ein Faktor für eine gewerbliche Vermietung Eine detaillierte rechtliche Einordnung sollte idealerweise mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

21.03.2025