Neue Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026

23.04.2026

Die Bundesregierung hat 2026 ein umfangreiches Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gestartet. Ziel ist es, die Elektromobilität auch für Mieter und Eigentümer ohne eigenes Haus deutlich attraktiver zu machen. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördermittel bereit.


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, darunter:

  • Installation von Wallboxen (11–22 kW)
  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Netzanschlüsse & Elektroarbeiten
  • Bauliche Maßnahmen (z. B. Tiefgarage, Stellplätze)

Förderhöhe pro Stellplatz:

  • bis 1.300 € (nur Vorbereitung/Verkabelung)
  • bis 1.500 € (mit Wallbox)
  • bis 2.000 € (bei bidirektionalem Laden)

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind u. a.:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Private Vermieter
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften

Wichtige Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabeln
  • Mindestens 6 Stellplätze elektrifizieren
  • Ladeleistung der Wallbox: max. 22 kW
  • Nutzung von erneuerbarem Strom (z. B. Ökostrom oder PV-Anlage)
  • Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein

Fristen & Ablauf

  • Start der Antragstellung: 15. April 2026
  • Frist: bis 10. November 2026
  • Wichtig: Erst Antrag stellen, dann bauen! (keine Auftragsvergabe vorher)

Warum die Förderung wichtig ist

  • In Deutschland gibt es Millionen Stellplätze in Mehrfamilienhäusern ohne Ladeinfrastruktur
  • Bisher profitieren vor allem Hausbesitzer von E-Mobilität
  • Das Programm soll diese Lücke schließen und den Ausbau beschleunigen

Zusammenfassung

Die neue Wallbox-Förderung 2026 bietet also eine große Chance für Eigentümer und Vermieter, Ladeinfrastruktur kostengünstig aufzubauen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und frühzeitig beantragt, kann bis zu 2.000 € pro Stellplatz sichern – ein wichtiger Schritt Richtung Zukunft der Elektromobilität.

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02.04.2024

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Die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch als Vermieterbescheinigung bekannt, ist ein Dokument, das in einigen Ländern (wie Deutschland) von Vermietern ausgestellt werden muss, wenn ein Mieter in eine neue Wohnung zieht. Diese Bestätigung dient dazu, den Einwohnermeldebehörden Informationen über den Wohnungswechsel zur Verfügung zu stellen. Hier sind die grundlegenden Informationen, die in einer Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein sollten: Vermieterinformationen: Name, Adresse und Kontaktdaten des Vermieters (Wohnungsgebers) Mieterinformationen: Name, ggf. Geburtsdatum und Anschrift des Mieters Wohnungsdaten: Adresse der vermieteten Wohnung, Wohnungsnummer (falls vorhanden), Mietbeginn Unterschrift des Vermieters: Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter unterzeichnet sein, um ihre Gültigkeit zu haben. Die Wohnungsgeberbestätigung dient dazu, den Wohnortwechsel eines Mieters bei den zuständigen Behörden anzumelden. In einigen Ländern, wie Deutschland, ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer bestimmten Frist (normalerweise innerhalb von 14 Tagen) nach Einzug in die neue Wohnung bei den örtlichen Einwohnermeldebehörden anzumelden. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist oft Teil dieses Anmeldeprozesses. Die genauen Anforderungen für die Wohnungsgeberbestätigung können je nach Land und Gesetzgebung variieren. Es ist wichtig, sich über die lokalen Vorschriften und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Wohnungsgeberbestätigung korrekt ausgestellt und eingereicht wird. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, Kopien der Wohnungsgeberbestätigung für andere Zwecke, wie zum Beispiel die Anmeldung von Strom- oder Gasverträgen, vorzulegen.

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17.03.2025

Darf ich in meiner von mir angemieteten Wohnung rauchen?

Ob in einer Mietwohnung, einschließlich Balkon und Terrasse, geraucht werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Regelungen im Mietvertrag und der Art der Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter. 1. Mietvertragliche Regelungen Der wichtigste Faktor ist, ob der Mietvertrag spezielle Regelungen zum Thema Rauchen enthält. Einige Vermieter haben in ihren Verträgen ausdrücklich festgelegt, dass das Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder auf der Terrasse entweder verboten oder eingeschränkt ist. Das kann auch beinhalten, dass Rauchen nur in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. 2. Rauchen in der Wohnung In vielen Mietverhältnissen ist das Rauchen in der Wohnung selbst entweder ausdrücklich erlaubt oder untersagt. Sollte im Mietvertrag kein Hinweis zu finden sein, ist es grundsätzlich nicht automatisch erlaubt oder verboten – das hängt oft von der konkreten Situation ab. Ein Verbot des Rauchens in der Wohnung könnte auch dann durchgesetzt werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Rauchgeruch nach dem Aufenthalt des Mieters nicht mehr beseitigt werden kann und dies den Zustand der Wohnung oder die Nachbarschaft beeinträchtigt. 3. Rauchen auf dem Balkon oder der Terrasse Der Balkon oder die Terrasse werden zwar oft als private Bereiche betrachtet, dennoch kann der Vermieter auch dort das Rauchen verbieten, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist oder wenn es zu Beschwerden von Nachbarn kommt. Rauch kann durch Fenster, Wände oder Lüftungssysteme in andere Wohnungen ziehen und so zu Belästigungen führen. In diesem Fall kann der Vermieter den Mieter auch dazu auffordern, das Rauchen im Außenbereich zu unterlassen. 4. Nachbarn und Belästigung Auch wenn der Mietvertrag keine spezifischen Klauseln zum Rauchen enthält, können Nachbarn das Rauchen als Belästigung empfinden, insbesondere wenn Rauch in ihre Wohnungen zieht oder sie den Geruch störend finden. In solchen Fällen können sie sich beim Vermieter beschweren, und dieser könnte eingreifen, um eine Lösung zu finden, wie etwa ein Rauchverbot auf dem Balkon oder der Terrasse zu erlassen. 5. Rechtliche Aspekte Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung für das Rauchen in Mietwohnungen oder auf Balkonen und Terrassen. Grundsätzlich ist es eine Frage des Mietvertrags und der Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Sollte das Rauchen tatsächlich zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn führen, könnte der Vermieter eingreifen und unter Umständen auch das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen, wenn der Mieter wiederholt gegen solche Regelungen verstößt. Fazit: Ob das Rauchen in einer Mietwohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist, hängt vom Mietvertrag und den individuellen Umständen ab. Es ist wichtig, den Mietvertrag auf etwaige Klauseln zum Thema Rauchen zu prüfen. Sollte es keine Regelung geben, sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und im Zweifelsfall den Vermieter um Klarstellung bitten.

16.06.2025

Versicherungen für HC24 Vemieter

Seit 01.01.2021 bietet HC24 in Zusammenarbeit mit der ERGO ein besonderes, speziell für HC24-Wohnungen entworfenes Absicherungskonzept an. Darüberhinaus bietet die ERGO unseren Kunden, Vermieter und Mieter, vielfältige Versicherungsleistungen mit Sonderkonditionen! Alle HC24- Vorteile auf einen Blick: Fester Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen Kurze Wege zur Agentur (Telefon, Email, WhatsApp, Facebook, Instagram...) bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Vermieter wie auch Mieter reibungslose und schnelle Schadenregulierung Warum benötigen HC24-Vermieter die abgestimmten ERGO-Versicherungslösungen? Vermietung und Komplettmöblierung der Wohnungseinrichtungen müssen berücksichtigt werden! In einer vermieteten und möblierten Wohnung können diverse Schadensfälle entstehen, welche durch Vermieter, wie auch Mieter abgesichert sein sollten um finanzielle Belastungen und existenzielle Bedrohungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Welche Vorteile haben die HC24-Vermieter durch die ERGO-Versicherungslösungen? Sonderkonditionen für HC24 Vermieter Experteneinschätzung für alle Versicherungsbelange Ihrer Wohneinheit Schadenservice und Vertragsbearbeitung durch einen zentralen Ansprechpartner Welche Schadensfälle können denn überhaupt eintreten? Haftpflichtschäden Feuer- und Brandschäden Leitungswasserschäden Einbruch-Diebstahl und Vandalismusschäden Sturmschäden Glasschäden Das Team der Ergo Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren die ERGO direkt. Erreichen können Sie unseren Kooperationspartner am schnellsten und einfachsten über das Kontaktformular.

31.08.2023

Wann gilt eine Vermietung als gewerblich?

Die genaue Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung ist in der Praxis nicht immer ganz einfach, da es hier keine gesetzlichen eindeutigen Vorgaben gibt. Eine möblierte Wohnung wird in der Regel dann als gewerbliche Vermietung betrachtet, wenn sie nicht zu Wohnzwecken, sondern für eine Art von kurzfristiger Nutzung, beispielsweise für Ferienwohnungen vermietet wird. Folgende Kriterien sprechen für eine gewerbliche Vermietung: Kurzfristige Vermietung Wenn die Wohnung für eine kurze Dauer (häufig weniger als 6 Monate) vermietet wird, vor allem an wechselnde Mieter, kann dies als gewerbliche Vermietung gelten. Dies ist beispielsweise der Fall bei Ferienwohnungen oder Airbnb-Vermietungen. Wiederholte Vermietungen Wenn eine Wohnung regelmäßig und dauerhaft an wechselnde Mieter tage oder wochenweise vermietet wird, spricht man von einer gewerblichen Vermietung, unabhängig davon, ob sie möbliert oder unmöbliert ist. Hotelähnliche Zusatzleistungen Auch wenn zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäschewechsel angeboten werden, kann dies die gewerbliche Natur der Vermietung unterstützen. Längerfristige Nutzung für Geschäftsreisende oder Touristen Wenn die möblierte Wohnung vor allem für Geschäftsreisende oder Touristen gedacht ist, gilt dies ebenfalls als gewerbliche Vermietung, auch wenn die Mietdauer länger als bei einer klassischen Ferienwohnung (wochenweise) ist. Personal für die Vermietung Sollte für die Vermietung Personal angestellt sein (z. B. Rezeption im Gebäude), dann ist dies ein Faktor für eine gewerbliche Vermietung Eine detaillierte rechtliche Einordnung sollte idealerweise mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

21.03.2025